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Intensivtraining
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine
Kündigung ist zum Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September, 31.
Dezember) möglich, wenn diese mindestens einen Monat vorher bei
DanceVision eingegangen ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

2. Die vereinbarte Unterrichtsgebühr ist als 1/12 der Jahresgebühr zu verstehen.
Sie wird fortlaufend monatlich im voraus per Banklastschrift eingezogen.

3. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden und können
grundsätzlich auch nicht verrechnet oder an Dritte übertragen werden.

4. An gesetzlichen Feiertagen und während der für Baden-Württemberg gültigen
Schulferien findet kein Unterricht statt.

5. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte
Garderobe und Wertsachen wird nicht gehaftet.

6. Zu unserem Konzept gehört die Teilnahme an Wettbewerben und
Meisterschaften. Zusätzliche Kosten für Startgeld, Fahrt und Verpflegung sowie
Auftrittskleidung werden von den Teilnehmern übernommen.

7. Unsere Fortgeschrittenengruppen trainieren mehrmals in der Woche. Dadurch
entstehen höhere Unterrichtsgebühren.

8. Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden in unserer
EDV-Anlage abgespeichert und gesichert. Wir versichern, dass wir Ihre Daten
nur für betriebsinterne Zwecke verwenden und keinem Dritten zugänglich
machen.